Über uns
Die Gemeinde Malschwitz unterhält nach § 3 Abs. 1 SächsBKG zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Unsere Aufgaben
Viele wissen gar nicht, welche vielfältigen Aufgaben die Feuerwehr hat. Deshalb sollten diese kurz zusammengefasst werden. Nur noch jeder dritte Alarm gilt der Bekämpfung von Schadenfeuern, der Rest der Einsätze ist unter dem Begriff "Technische Hilfe" zusammengefasst. Dazu gehört die Menschenrettung (wie z.B. bei Verkehrs- oder Arbeitsunfällen), Naturkatastrophen, Umweltschutz (z.B. die Beseitigung von Ölspuren), oder die Bergung von Sachwerten. Schon bei der Gründung der Freiwilligen Feuerwehren vor ca. 150 Jahren wurden Rechte, Pflichten, Aufgaben sowie das Verhalten der Feuerwehren innerhalb und außerhalb des Einsatzdienstes durch Statuten geregelt.
In unserer heutigen, hochtechnisierten Gesellschaft mit ständig wechselnden Gefahren und unterschiedlich ausgeprägten Sozialbeziehungen haben Gesetze und Dienstvorschriften die früheren Statuten abgelöst. Der gute Geist der Feuerwehren, der sich treffend im überlieferten Spruch "Gott zur Ehr - dem Nächsten zur Wehr" widerspiegelt, ist glücklicherweise erhalten geblieben.